Abitur am Kolleg in Bayern: Rechte und Pflichten
Rechtsgrundlage für das Städtische Münchenkolleg ist das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und die gymnasiale Schulordnung (GSO) in der jeweils gültigen Fassung. U. a. ist darin festgelegt, dass Sie während des Kollegbesuchs keine vollberufliche Tätigkeit ausüben dürfen. Eine Nebentätigkeit, die Ihren schulischen Verpflichtungen nicht im Wege steht, ist geduldet. Es besteht die Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch. Nicht möglich ist der Besuch nur einzelner Fächer oder eine Einschreibung als Gastschüler/in.
Die Beteiligungsrechte der Kollegiatinnen und Kollegiaten am Städtischen Münchenkolleg sind wie für die Gymnasien geregelt. Es gibt eine SMV (Schülermitverantwortung), die das schulische Leben nach Kräften mitgestaltet und ggf. zwischen Lehrkräften / Schulleitung und Schülern vermittelt. Schulfeste, Projekttage und Veranstaltungen zu aktuellen Themen können von der SMV angeregt und durchgeführt werden.