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Einstiegsmöglichkeiten

Ihr Einstieg am Städtischen Münchenkolleg

Die Ausbildung am Städtischen Münchenkolleg erfolgt in der Regel in drei Jahrgangsstufen:

  • erste Klasse (K1)
  • zweite Klasse (K2): entspricht der Q11 am Gymnasium
  • dritte Klasse (K3): entspricht der Q12 am Gymnasium

Für Bewerber*innen ohne Mittleren Bildungsabschluss ist ein Vorkurs (Vk) eingerichtet. In besonderen Fällen ist eine Aufnahme in die K2 / Oberstufe möglich. Eine Aufnahme in die K3 ist nicht möglich.

In vier, drei oder zwei Jahren können Sie am Städtischen Münchenkolleg das Abitur und den Mittleren Bildungsabschluss erwerben

Hier erfahren Sie mehr über Ihre Einstiegsmöglichkeiten

Hier erfahren Sie mehr über Ihre Einstiegsmöglichkeiten in

Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in den Vorkurs am Städtischen Münchenkolleg

Einstieg in den Vorkurs (Vk)

Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in den Vorkurs am Städtischen Münchenkolleg

Einstieg in den Vorkurs (Vk)

Der Vorkurs ist in erster Linie für Bewerber*innen eingerichtet, die den Mittleren Schulabschluss nachholen oder das Abitur nachholen wollen, aber

  • noch keinen Mittleren Schulabschluss oder gleichwertigen Abschluss haben.
  • Wir empfehlen den Besuch des Vorkurses, falls Ihr Mittlerer Schulabschluss länger als drei Jahre zurückliegt.

    Voraussetzungen für den Vk-Eintritt:

    • Mindestalter bei Beginn des Schuljahres (1. August): 17 Jahre; keine Höchstaltersgrenze,
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts oder nachgewiesene Arbeitslosigkeit (beides max. Anrechnung: sechs Monate) mit Bescheinigung der Agentur für Arbeit / Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst / Ökologischen Entwicklungsdienst oder Freiwilliges Soziales Jahr,
      • In folgenden Fällen kann unter Umständen auf diese Voraussetzung verzichtet werden: Flucht oder Migration oder schwerwiegende Krankheit.
      • Sollte dies auf Sie zutreffen, wenden Sie sich mit der Bitte um ein Beratungsgespräch an die Schule.
    • und vollständige Bewerbungsunterlagen.

    Bitte beachten Sie die für Sie relevanten Termine für Ihre Bewerbung! Die Zeit bis zum Zwischenzeugnis im Februar gilt als Probezeit.

    Vorteile des Vorkursbesuchs:

    • Wer den Vk bestanden hat, kann in die K1 ohne Aufnahmeprüfung eintreten.

    • Wer ohne Mittleren Schulabschluss in den Vk eingetreten ist und die K1 bestanden hat, erhält den Mittleren Schulabschluss.

    Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in die K1 am Städtischen Münchenkolleg

    Einstieg in die erste Klasse (K1)

    Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in die K1 am Städtischen Münchenkolleg

    Einstieg in die erste Klasse (K1)

    Der erste Klasse (K1)  ist in erster Linie für Bewerber*innen eingerichtet, die das Abitur nachholen wollen und

    • einen Mittleren Schulabschluss aufweisen oder
    • den Vorkurs erfolgreich durchlaufen haben oder
    • eine Aufnahmeprüfung erfolgreich abgelegt haben.

      Voraussetzungen für den K1-Eintritt:

      • Mindestalter bei Beginn des Schuljahres (1. August): 18 Jahre, für Absolventen der Berufsaufbauschule 18 Jahre; keine Höchstaltersgrenze,
      • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts oder nachgewiesene Arbeitslosigkeit mit Bescheinigung der Agentur für Arbeit / Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst / Ökologischen Entwicklungsdienst oder Freiwilliges Soziales Jahr,
        • In folgenden Fällen kann unter Umständen auf diese Voraussetzung verzichtet werden: Flucht oder Migration oder schwerwiegende Krankheit.
        • Sollte dies auf Sie zutreffen, wenden Sie sich mit der Bitte um ein Beratungsgespräch an die Schule.
      • Mittlerer Schulabschluss oder falls kein mittlerer Schulabschluss vorliegt ist unter besonderen Bedingungen eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (schriftlich und im Zweifelsfall auch mündlich) notwendig und
      • und vollständige Bewerbungsunterlagen.

      Bitte beachten Sie die für Sie relevanten Termine für Ihre Bewerbung! Die Zeit bis zum Zwischenzeugnis im Februar gilt als Probezeit.

        Vorteile des K1-Besuchs:

        • Wer die K1 bestanden hat, erhält den Mittleren Schulabschluss und kann in die Oberstufe (K2) eintreten.

          Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in die Oberstufe am Städtischen Münchenkolleg

          Einstieg in die zweite Klasse (K2)

          Hier erfahren Sie mehr über die Einstiegsmöglichkeiten in die Oberstufe am Städtischen Münchenkolleg

          Einstieg in die zweite Klasse (K2)

          Unter besonderen Bedingungen ist auch ein Eintritt in die K2 (entspricht Q11 am Gymnasium) möglich.

          Eine Aufnahme in die K3 (entspricht Q12 am Gymnasium) ist nicht möglich.

            Voraussetzungen für den K2-Eintritt:

            Bitte beachten Sie die für Sie relevanten Termine für Ihre Bewerbung! Die Zeit bis zum Zwischenzeugnis im Februar gilt als Probezeit.

            Vorteile des Oberstufenbesuchs:

            Wer die Oberstufe (K2 und K3) bestanden hat, erhält die Allgemeine Hochschulreife / das Abitur.

              Hier erfahren Sie mehr über den Übertritt ans Münchenkolleg sowie dem Ausschluss vom Münchenkolleg

              Übertritt und Ausschluss

              Hier erfahren Sie mehr über den Übertritt ans Münchenkolleg sowie dem Ausschluss vom Münchenkolleg

              Übertritt und Auschluss

              • Übertritt aus anderen Kollegs, oder Berufskollegs, deren Abiturprüfung in den Ländern der Bundesrepublik anerkannt wird, in das Münchenkolleg ist möglich, wenn der vorausgegangene Kollegbesuch nachgewiesen wird.
              • Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die allgemeine Hochschulreife besitzen, bereits zweimal erfolglos die Prüfung zur Erlangung einer Fachhochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder einer allgemeinen Hochschulreife abgelegt haben, einen Vorkurs nicht bestanden haben, oder vom Besuch aller Kollegs, Gymnasien oder Fachoberschulen ausgeschlossen worden sind, können nicht aufgenommen werden.